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Bauleitplanung Kleinmachnow

Ein Thema, das alle Kleinmachnower und Kleinmachnowerinnen angeht, ist die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Denn vom Straßen- oder Gehwegbau, der Verkehrsplanung oder Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sind Bürger und Bürgerinnen betroffen und meist sogar über Gebühren, Beiträge oder Umlagen finanziell daran beteiligt.

Bauleitplanung der Gemeinde Kleinmachnow

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Sie ist zweistufig und gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist bundesweit einheitlich und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar.

Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei wird über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

Schauen Sie doch mal rein!

Bürger und Bürgerinnen können sich mit ihren Anregungen und Bedenken an diesen Planungen beteiligen. Die Entwürfe von Bauleitplänen mit umfassenden Anlagen sind daher öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Öffentliche Auslegungen der Bauleitpläne und erfolgen üblicherweise für einen Monat und werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt gemacht.

Flächennutzungspläne

Änderungen im Verfahren (auch: aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

- derzeit keine Auslegungen -


Öffentliche Auslegung

Zu diesem Verfahrensstand werden der Planentwurf und weitere Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden. Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise (siehe unten).

- derzeit keine Auslegungen -


Mitteilung Abwägungsergebnis 

Nach Abschluss des Verfahrens und Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird das Abwägungsergnis mitgeteilt.

- derzeit keine Auslegungen - 

Bebauungspläne

Bebauungspläne (B-Pläne) werden für Teile des Gemeindegebiets erarbeitet und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Zu den wichtigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung (z. B. Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet ) und des Nutzungsmaßes (z. B. Höhe baulicher Anlagen, zulässige Grundfläche) sowie die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen.

Zudem kann mit Bebauungsplänen die äußere Gestaltung von Gebäuden (beispielsweise Dachform, Dachneigung) festgelegt werden und welche Flächen z. B. dem Wald oder der Verkehrsnutzung vorbehalten sind. Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie werden von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen und bei genehmigungsfreien Vorhaben.


Rechtswirksame Bebauungspläne

Bebauungspläne, die beschlossen und wirksam sind, können Sie über unser ⯈Geoportal (GIS-Kleinmachnow - Rechtswirksame Bebauungspläne) finden.

Dort finden sie Bebauungspläne als PDF-Dokumente


Bebauungspläne im Verfahren

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.


Öffentliche Auslegung

Zu diesem Verfahrensstand werden der Planentwurf und weitere Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise (siehe unten).

Siehe gegebenenfalls unten.


Bebauungspläne in Bearbeitung 

In unserem Sitzungskalender können Sie sich über Bebauungspläne informieren, die aktuell in Bearbeitung sind. Sie finden alle Unterlagen dazu über die Recherchefunktion, indem Sie die B-Plan-Bezeichnung eingeben. Eine Beteiligung am Planverfahren ist derzeit nicht möglich.

B-Plan-Nummer / Bezeichnung

  • KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
  • KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
  • KLM-BP-045-b "Berufsbildungszentrum"
  • KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
  • KLM-VEP-004 „Ringweg 2“
  • KLM-VEP-005 „Ringweg 41“
  • KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder"
  • KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“
  • KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ (1. Änderung)
  • KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“
  • KLM-BP-100 „Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“
  • KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ (1. Änderung)

Bauleitplanung - Rechtliche Hinweise

Eine Verbreitung der zum Download bereitgestellten Informationen durch Dritte könnte einzelne Betroffene davon abhalten, sich direkt zu informieren und Einblick in die Originalunterlagen zu nehmen. Dies wäre weder im Interesse eines einheitlichen und somit gleichberechtigten Informationszugangs noch im Sinne des Gesetzes.

Sie verpflichten sich daher durch das Herunterladen der Dateien, diese nur zu Ihrer persönlichen Information zu verwenden. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen der Dateien oder ihrer Inhalte sind nur zum privaten Gebrauch gestattet. Darüber hinaus gehende Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt.

Um sicherzustellen, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Hinweise alle Nutzer erreichen, dürfen die hier enthaltenen Dateien auch nicht verlinkt oder anderweitig verbunden oder verbreitet werden.



Öffentliche Beteiligungen außerhalb der Bauleitplanung:

Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 für die Gemeinde Kleinmachnow

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kleinmachnow wird gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) öffentlich ausgelegt. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet von Kleinmachnow.

Ziel/Zweck: Die Gemeinden und Städte sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet, Lärmaktionsplanungen aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Lärmaktionsplan legt lärmschützende Maßnahmen für die nächsten Jahre fest und beschreibt langfristige Strategien zur Lärmminderung. Ziel ist dabei, die Zahl der durch Lärm betroffenen Haushalte zu verringern. Die Aussagen des Lärmaktionsplanes sind bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.

Die Öffentlichkeit soll zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört werden. Sie erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. In einem konstruktiven Dialog zwischen Öffentlichkeit, Verwaltung und Fachexperten sollen verschiedene Interessen zusammengeführt und Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten erfasst werden. Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen und Institutionen, die die Öffentlichkeit repräsentieren, können durch Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen ihre Zuarbeit leisten.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der nachfol-gend bezeichneten Frist Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe eines Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung erfolgt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 47d BImSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BImSchG (Art. 13 DS-GVO)“, welches ebenfalls hier einsehbar ist.

Zeit: Montag, 22. April 2024 bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024

WochentagUhrzeit
Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon +49 33203 877-2051
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr

Ort: Rathaus Kleinmachnow, Galerie im 2. Obergeschoss, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow

Bitte beachten Sie hierzu die rechtlichen Hinweise.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung Fragen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zu stellen, die Ihnen beim Einsehen aufgekommen sind. Hierzu wird das für den Lärmaktionsplan zuständige Planungsbüro anwesend sein.

Zeit: Donnerstag | 23. Mai 2024 | 18:00 Uhr
Ort: Rathaus Kleinmachnow, Bürgersaal | Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow

Anlagen:









11.12.2020